Faktencheck Integration
Mit der Einrichtung des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wurden umfangreiche Maßnahmen zur Förderung gelingender Integration in Sachsen entwickelt und begonnen. Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU Sachsen und SPD Sachsen wurden dabei wichtige Zielsetzungen beschrieben.
1. Richtlinie zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen
Zur Stärkung der kommunalen Betreuung bei der Aufnahme geflüchteter Menschen wurde am 08. Juli 2015 die Förderrichtlinie »Soziale Betreuung Flüchtlinge« erlassen. Ziel der Förderung von kommunaler Flüchtlingssozialarbeit ist, dass Flüchtlinge in Abstimmung mit den Voraussetzungen der Unterbringung vor Ort eine qualifizierte soziale Beratung und Betreuung erhalten. Die unteren Unterbringungsbehörden entscheiden im Zusammenhang mit der Unterbringung über Art, Umfang und Durchführung der sozialen Betreuung der Flüchtlinge. Die freiwillige Rückkehrberatung soll ausreisepflichtige und rückkehrwillige Menschen über freiwillige und unterstützte Formen der selbstständigen Rückkehr informieren und damit schwerwiegenden Maßnahmen wie Abschiebungen vorbeugen.
Dabei steht den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2018 insgesamt eine Summe in Höhe von zirka 12 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sollen 1,3 Millionen Euro für die freiwillige Rückkehrberatung aufgewendet werden.
2. Richtlinie zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshinter-grund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Ziel der Richtlinie »Integrative Maßnahmen« in der Version vom 20. Juni 2017 ist die Förderung von Projekten, die die Integration und selbstbestimmte, aktive Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen fördern, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Vorurteile abbauen helfen soll.
Die Richtlinie setzt sich aus vier unterschiedlichen Teilen zusammen:
2.1 Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 1
Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken sollen. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Im Teil 1 (Vereine und Verbände) sind für den Förderzeitraum 2017 / 2018 folgende Antragszahlen und Antragsvolumen zu verzeichnen
Förderzeitraum | 2017 | 2018 |
---|---|---|
Eingegangene Anträge (=Antragsvolumen für Förderjahr) |
235 (14,2 Mio. €) |
220 (17 Mio. €)* 67 (ca. 7,2 Mio. €)** |
Zur Bewilligung anstehende Anträge (=Antragsvolumen) | ca. 90 (7,5 Mio. €) | - |
* (gilt nur für 1. Frist – 30.09.2017)
** (gilt nur für 2. Frist – 31.01.2018)
In der Tabelle finden Sie die Anträge der Projektträger, die für den Teil 1 der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen für das Jahr 2018 eingegangen sind. Die abgelehnten Projekte sind mit roter Farbe hinterlegt. Die Projekte, die noch nicht beschieden wurden, sind grau gekennzeichnet.
Psychosoziale Zentren
Seit 2015 fördert der Geschäftsbereich der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration den Aufbau eines landesweiten Angebots zur Beratung von traumatisierten Geflüchteten.
In Sachsen gibt es drei Psychosoziale Zentren für seelisch belastete Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund (PSZ); das PSZ Dresden, das PSZ Leipzig und das PSZ Chemnitz. Die Projektpartner Mosaik Leipzig e. V., das Boot gGmbH (Dresden) und das SFZ Förderzentrum gGmbH (Chemnitz) bieten psychologische und psychosoziale Beratung für seelisch belastete Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund im Einzel- und Gruppensetting an.
Darüber hinaus werden Schulungen zum kultur- und psychologisch sensiblen Umgang mit traumatisierten Geflüchteten angeboten um vorhandene Angebote im Regel- und Hilfesystem für die Zielgruppe zu öffnen.
2.2 Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 2
Zur Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei deren Integrationsarbeit wurden mit der Richtlinie
Integrative Maßnahmen im Teil 2 verschiedene Förderinhalte erstellt.
Jeder Landkreis und jede Kreisfreie Stadt kann insbesondere zur Stärkung der Arbeit lokaler und regionaler
Netzwerke oder für Koordinierungsaufgaben im Bereich Integration eine Koordinationskraft Integration beantragen.
Folgende Koordinationskräfte arbeiten in den Landkreisen und Kreisfreien Städten:
Kreisfreie Stadt / Landkreis | Koordinations-kraft | Behörde | |
---|---|---|---|
Chemnitz, Stadt | Frau Hoffmann |
Stadt Chemnitz – Sozialamt – Abteilung Migration, Integration und Wohnen |
christiane.hoffmann@stadt-chemnitz.de |
Dresden, Stadt | Herr Hirschwald | Landeshauptstadt Dresden – Geschäftsbereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen – Sozialamt – Abteilung Migration | chirschwald@dresden.de |
Leipzig, Stadt | Frau Gössel | Stadt Leipzig – Referat für Migration und Integration | sylvia.goessel@leipzig.de |
Erzgebirgskreis | Frau Richter | Landratsamt Erzgebirgskreis – Sachgebiet Migration und Personenstandswesen | elisabeth.richter@kreis-erz.de |
Landkreis Bautzen |
Frau Bär |
Sachgebiet – Ausländeramtsleiterin Integration | anke.baer@lra-bautzen.de |
Landkreis Görlitz | Frau Worreschke | Landratsamt Görlitz – Ordnungs- und Straßenverkehrsamt – SG Integration | anne.worreschke@kreis-gr.de |
Landkreis Leipzig | Frau Querner |
Landratsamt Leipzig – Dezernat 2 – Ausländeramt |
martina.querner@lk-l.de |
Landkreis Meißen | Frau Kretzschmar |
Landratsamt Meißen – Ausländeramt – Sachgebiet Asylleistung |
steffi.kretzschmar@kreis-meissen.de |
Landkreis Mittelsachsen | Frau Stockmann | Landkreis Mittelsachsen – Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten | |
Landkreis Nordsachsen | Frau Scholz | Landratsamt Nordsachsen – Amt für Migration und Ausländerrecht | |
Landkreis Zwickau | Herr Resche | Landratsamt Zwickau – Sozialamt | matthias.resche@landkreis-zwickau.de |
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Frau Du Vinage | Landratsamt – Sozial- und Ausländeramt | arlette.duvinage@landratsamt-pirna.de
|
Vogtlandkreis | Frau Reißmann | Landratsamt Vogtlandkreis, Dienststelle Plauen | reissmann.alexandra@vogtlandkreis.de |
Zur Unterstützung der Amts- und Verantwortungsträger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden hat jeder Landkreis die Möglichkeit, zehn kommunale Integrationskoordinatoren (kurz: KIK´s) zu beantragen.
Für das Jahr 2017 wurden 88 kommunale Integrationskoordinatoren beantragt:
Stadt/Landkreis | Beantragte KIK´s 2017 |
---|---|
Chemnitz, Stadt | - |
Dresden, Stadt | - |
Leipzig, Stadt | - |
Erzgebirgskreis | 10 |
Landkreis Bautzen | 10 |
Landkreis Görlitz | 10 |
Landkreis Leipzig | 10 |
Landkreis Meißen | 5 |
Landkreis Mittelsachsen | 8 |
Landkreis Nordsachsen | 10 |
Landkreis Zwickau | 11 |
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 10 |
Vogtlandkreis | 3 |
Um die alltägliche, anfangs noch fremdsprachige Kommunikation mit bzw. in den Behörden und Ämtern zu verbessern, können die Landkreise und Kreisfreien Städte bis zu 1,5 Stellen für den Aufbau bzw. den Ausbau von Gemeindedolmetscherdiensten bzw. Sprach- und Integrationsmittlerdiensten (»SprInt«) gefördert bekommen.
(Zukünftig erscheint hier die Liste der Ansprechpartner je Landkreis / Kreisfreier Stadt)
2.3 Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 3
Mit dem dritten Tell begründet der Freistaat Sachsen ein eigenes Landessprachprogramm und ergänzt damit das Integrationskursangebot des Bundes. Die Maßnahmen des Programms werden durch zertifizierte Träger der Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt.
2.4 Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 4
Auf Grundlage der Erstorientierungskurse wird die Durchführung der Erstorientierungskurse in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen gefördert. Damit soll für jeden Asylsuchenden ein schneller Zugang zu Verständnismöglichkeiten und eine erste Orientierung im gesellschaftlichen Miteinander vermittelt werden.