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Richtlinie Integrative Maßnahmen
Richtlinie zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL Integrative Maßnahmen)
Ziel der Richtlinie Integrative Maßnahmen des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ist die Förderung von Projekten,
- die die Integration und die selbstbestimmte aktiven Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen fördern
- die zur interkulturellen Öffnung in Organisationen beitragen
- die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, sowie
- die zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit beitragen.
Die Richtlinie besteht aus fünf Teilen:
- Teil: Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege.
- Teil: Mit dem zweiten Teil der Richtlinie werden die Landkreise und Kreisfreien Städte in ihrer vielfältigen Integrationsarbeit zum Beispiel durch die Unterstützung ehrenamtlicher Sprachkurse oder bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten unterstützt.
- Teil: Mit dem dritten Teil setzt der Freistaat Sachsen ein eigenes Landessprachprogramm um und ergänzt damit das Integrationskursangebot des Bundes. Die Maßnahmen des Programms werden durch zertifizierte Träger der Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt.
- Teil: Auf Grundlage des Teils 4 der Richtlinie wird die Durchführung der Erstorientierungskurse in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen gefördert. Damit sollen für jeden Asylsuchenden ein schneller Zugang zu Verständigungsmöglichkeiten und eine erste Orientierung im gesellschaftlichen Miteinander vermittelt werden.
- Teil: Auf Grundlage des Teils 5 der Richtlinie wird die Durchführung des Bildungsmoduls »Curriculum für den Erwerb einer berufsbereichsbezogenen Grundbildung für junge Erwachsene mit Migrationshintergrund ohne oder mit stark unterbrochener Bildungslaufbahn« des Staatsministeriums für Kultus gefördert. Das Bildungsmodul wird durch Träger umgesetzt, die in der beruflichen Bildung tätig sind, nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen sind und in einem vorangestellten Interessenbekundungsverfahren ausgewählt wurden.
Zur Richtlinie
Richtlinie Integrative Maßnahmen bei REVOSax
Logo der Richtlinie Integrative Maßnahmen
Das Logo der Richtlinie Integrative Maßnahmen ist auf allen projektbezogenen Veröffentlichungen abzubilden. Zu verwenden ist dabei die hier bereitgestellte Abbildung. Diese enthält neben dem Logo auch das Sächsische Landessignet, Angaben zur Finanzierung der geförderten Maßnahme durch Steuermittel und einen Hinweis auf das für die Förderung zuständige Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration.
Sollten Sie das Logo in einem anderem Datenformat benötigen, richten Sie Ihre Anfrage bitte an: integrativemassnahmen@sms.sachsen.de.
Aktuelle Förderzahlen zur Richtlinie Integrative Maßnahmen

Integrative Maßnahmen Teil 1
In der Tabelle finden Sie die Anträge der Projektträger, die für den Teil 1 der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen für das Jahr 2018 eingegangen sind. Die abgelehnten Projekte sind mit roter Farbe hinterlegt. Die Projekte, die noch nicht beschieden wurden, sind grau gekennzeichnet.
In der Tabelle finden Sie eine Übersicht über die 197 Fördermittelanträge zu Projekten, die gemäß Teil 1 der Richtlinie Integrative Maßnahmen eingegangen sind und am 01. Januar 2018 beginnen sollten. Die grün gekennzeichneten Projekte sind bereits bewilligt. Die abgelehnten Projekte sind mit roter Farbe hinterlegt. Die Projekte, die noch nicht beschieden wurden, sind grau gekennzeichnet.
In der Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Projekte von Projektträgern, die über den Teil 1 der Richtlinie Integrative Maßnahmen eine mehrjährige Förderung beantragt haben. Die grün gekennzeichneten Projekte sind bereits bewilligt. Die abgelehnten Projekte sind mit roter Farbe hinterlegt. Die Projekte, die noch nicht beschieden wurden, sind grau gekennzeichnet. Über eine mehrjährige Förderung wurde jeweils im Einzelfall entschieden.
Integrative Maßnahmen Teil 2
Übersicht über den Fördermittelvollzug der Richtlinie Integrative Maßnahmen, Teil 2. In der Tabelle finden Sie die jeweilige Höhe der beantragten Fördermittel nach Teil 2 der Richtlinie Integrative Maßnahmen für das Jahr 2018. Die Anträge befinden sich aktuell im Bewilligungsverfahren.
Hier finden Sie die aktuelle Besetzung der beantragten Stellen für »Kommunale Integrationskoordinatoren« sowie »Koordinationskräfte Integration« im Jahr 2018.
In der Tabelle finden Sie eine Übersicht über die mehrjährige Förderung für Landkreise und Kreisfreien Städten, die über den Teil 2 der Richtlinie Integrative Maßnahmen gefördert werden.
© Sächsische Staatskanzlei