Wie hilft mir die Bundesagentur für Arbeit?
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter helfen, eine Arbeit oder eine Ausbildung zu finden. Sie bekommen dort eine Beratung. Sie haben ein persönliches Gespräch. Die Beratung hilft bei der Suche.
Wie geholfen wird, ist für jede Person anders. Es kommt darauf an:
- Wie gut ist Ihr Deutsch?
- Haben Sie eine Ausbildung? Haben Sie schon gearbeitet?
- Was brauchen Sie?
Hier sehen Sie: Müssen Sie zur Agentur für Arbeit gehen? Oder zum Jobcenter?
| Agentur für Arbeit | Jobcenter |
|---|---|
| Ankunftsnachweis | Aufenthaltserlaubnis*: § 25 Abs. 5 AufenthG, länger als 18 Monate seit Aussetzung Abschiebung |
| Aufenthaltsgestattung | Aufenthaltserlaubnis*: § 25 Abs. 1-3 AufenthG |
| Duldung | |
| Aufenthaltserlaubnis*: § 23 Abs. 1 AufenthG | |
| Aufenthaltserlaubnis*: § 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG | |
| Aufenthaltserlaubnis*: § 25 Abs. 5 AufenthG, weniger als 18 Monate seit Aussetzung Abschiebung |
* Der Paragraph § steht bei Anmerkungen / Remarks.
Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter an.
Bringen Sie Ihre Papiere zum Termin mit. Wichtige Papiere:
- Zeugnisse
- Aufenthaltsdokumente
Termin und Beratung:
- Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt.
- Sie bekommen einen persönlichen Termin.
- Die Beratung ist neutral und kostenlos.
- Die Agentur für Arbeit schreibt auf, was Sie können. Sie schreibt auch Ihre Berufserfahrung auf.
- Sie bekommen Informationen zu Deutschkursen.
- Die Agentur fragt, was Sie bei der Sprache und bei der Ausbildung brauchen.
- Sie bekommen Beratung zu Berufen.
- Die Agentur hilft Ihnen bei der Suche nach Arbeit oder einer Ausbildung.
- Sie können ein Bewerbungstraining machen.
- Die Agentur bietet Qualifizierungen an.
- Die Agentur hilft Ihnen, wenn Sie einen Schulabschluss machen möchten.
- Sie unterstützt Sie während der Ausbildung.
- Sie bekommen Informationen zur Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland.
Diese Hilfe bekommen Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Beratung zu Berufen in Deutschland
- Hilfe bei Suche nach Arbeit oder Ausbildung
- Beratung zu Weiterbildungen und Qualifizierungen
- Hilfe, einen Arbeitsplatz zu behalten
- Beratung zu Geld bei Arbeitsförderung und Förderung der Ausbildung
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | möglich |
| Duldung: | möglich |
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Hilfe bei Suche nach Arbeit und Ausbildung
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | ab 4. Monat in Deutschland |
| Duldung: | ab 4. Monat in Deutschland |
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Teilnahme an Einzel- oder Gruppenmaßnahmen bei einer Bildungseinrichtung (MAT) oder Arbeitgebenden (MAG)
- Ziel: Arbeitsmarkt kennenlernen, Hilfe, Arbeit zu finden, Hilfe, eine Arbeit zu behalten
- Auch Verbesserung beruflicher Sprachkenntnisse möglich
- MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber): Sie sind in einem Unternehmen. Es wird geprüft, ob Sie für eine Arbeit geeignet sind. Sie finden heraus, welche Berufe passen.
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | ab 4. Monat in Deutschland |
| Duldung: | ab 4. Monat in Deutschland |
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Agentur für Arbeit kann Kosten bezahlen für:
- Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland,
- Beglaubigungen und Übersetzungen,
- Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen,
- weitere Bewerbungskosten.
- Leistungen müssen immer vorher bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
- Die Kosten müssen durch Originalbelege (zum Beispiel Rechnungen) gezeigt werden.
- Die Agentur für Arbeit / das Jobcenter entscheidet: Sie sagt, ob die Kosten bezahlt werden; sie sagt auch, wie viel Geld sie bezahlt.
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | ab 4. Monat in Deutschland |
| Duldung: | ab 4. Monat in Deutschland |
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Ein Praktikum hilft bei der Wahl eines Berufes.
- Es sind mehrere Praktika bei unterschiedlichen Arbeitgebern möglich.
- Dauer: mindestens eine Woche, maximal sechs Wochen
- Agentur für Arbeit / Jobcenter kann vielleicht auch Kosten für Fahrten und Unterkunft zahlen.
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | ab 4. Monat in Deutschland |
| Duldung: | ab 4. Monat in Deutschland |
Weitere Voraussetzung unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus
- Die Schulpflicht muss erfüllt sein.
- für Ausbildungsinteressenten
- aktuell kein Schulbesuch in Vollzeit (Abendschule möglich)
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Hilfe bei Schulabschluss und bei Start in die Ausbildung
- Unterstützung durch eine Begleitung möglich
- für Schülerinnen und Schüler mit Problemen bei Schulabschluss oder Start in Ausbildung
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | ab 4. Monat in Deutschland |
| Duldung: | ab 4. Monat in Deutschland |
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Vorbereitung einer Ausbildung oder Berufseinstieg
- hilft bei Nachholen des Hauptschulabschlusses
- auch Sprachkurse möglich
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | ab 16. Monat in Deutschland |
| Duldung: | ab 10. Monat in Deutschland (Abschiebung seit 9 Monaten ausgesetzt) |
Unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus
- Die Schulpflicht muss erfüllt sein.
- Schulische Kenntnisse, die für Ausbildung ausreichen
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Verbesserung beruflicher Fähigkeiten
- auch Nachholen eines Berufsabschlusses möglich
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | ab 4. Monat in Deutschland |
| Duldung: | ab 4. Monat in Deutschland |
Unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus
Erst wird geprüft, ob eine Weiterbildung notwendig ist.
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Menschen mit Behinderungen bekommen Hilfe bei der Arbeit
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | ab 4. Monat in Deutschland |
| Duldung: | ab 4. Monat in Deutschland |
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Praktikum vor Beginn einer Ausbildung, bereitet auf die Ausbildung vor
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | ab 4. Monat in Deutschland |
| Duldung: | ab 4. Monat in Deutschland |
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Geld während Ausbildung für Unterkunft, Essen oder Fahrtkosten
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | nicht möglich |
| Duldung: | ab 16. Monat in Deutschland |
Unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus:
- Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder
- staatl. anerkannte Ausbildung (nicht schulisch)
- nicht bei Eltern wohnen oder Ausbildungsstätte muss weit weg sein
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Im ersten Ausbildungsjahr kann die Agentur für Arbeit mit Geld für einen Umzug helfen.
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | ab 4. Monat in Deutschland |
| Duldung: | ab 4. Monat in Deutschland |
Unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus:
- Schule abgeschlossen und ausreichende schulische Kenntnisse
- in betrieblicher Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Die Ausbildung findet bei einem Bildungsträger statt, nicht bei Firma.
- Praktische Erfahrungen werden durch Praktika in Firmen gesammelt.
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | nicht möglich |
| Duldung: | nicht möglich |
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Hilfe für den Start und den Abschluss einer betrieblichen Ausbildung
- Person, die bei der Ausbildung begleitet und auch im Betrieb gibt es Hilfe
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | sofort |
| Duldung: | sofort |
Unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus
- Schule abgeschlossen und ausreichende schulische Kenntnisse
- für betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung
Wie sieht die Unterstützung aus?
- Hilfe für den Start und den Abschluss einer betrieblichen Ausbildung
- Person, die bei der Ausbildung begleitet und auch im Betrieb gibt es Hilfe
Voraussetzungen
| Aufenthaltserlaubnis: | möglich |
| Aufenthaltsgestattung: | ab 16. Monat in Deutschland |
| Duldung: | ab 16. Monat in Deutschland |
Unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus
- Schule abgeschlossen und ausreichende schulische Kenntnisse
- für betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung